AGB

Aufträge für zahntechnische Leistungen werden ausschließlich nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Winsener Dental-Labor GmbH ausgeführt. Das Angebot der Winsener Dental-Labor GmbH für zahntechnische Leistungen richtet sich ausschliesslich an Fachkreise (Zahnarztpraxen). Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung, auch dann, wenn eine Bezahlung durch Dritte erfolgt. Abweichende Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Winsener Dental-Labor GmbH. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen verbindlich.

Durch Auftragserteilung werden die hier aufgeführten AGB`s als verbindlich geltend anerkannt:

1) Vertragsschluss
Der Auftraggeber ist 4 Wochen an seinen Auftrag gebunden. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Vertragserfüllung zustande. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Winsener Dental-Labor GmbH bei Neukunden gegebenenfalls Auskünfte über die wirtschaftlichen Verhältnisse und die Bonität des Auftraggebers einholen. Bei negativer Bonitätsprüfung behalten wir uns die Nichterfüllung des Auftrages vor.
Die Angaben auf dem Auftragszettel sind verbindlich.

2) Preise und Kostenvoranschläge
Die Berechnung der zahntechnischen Leistungen erfolgt zu den am Tage der Lieferung laut individueller Preisliste der Winsener Dental-Labor GmbH gültigen Preisen zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Es gelten die Preise nach dem bei Vertragsabschluss gültigen bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnis (BEL II) für gesetzlich Krankenversicherte. Für Privatleistungen gelten die Preise nach dem betriebsindividuellen Leistungsverzeichnis BEB der Winsener Dental-Labor GmbH.
Kostenvoranschläge beziehen sich auf die am Tage der Ausstellung gültige individuelle Preisliste der Winsener Dental-Labor GmbH. Sie berücksichtigen nur vorhersehbare Aufwendungen und sind nur in schriftlicher Form und höchstens für die Dauer von 2 Monaten verbindlich. Material- und Laborkosten incl. der aufgeführten Hilfs- und Fertigteile sowie  Metallgewichte sind lediglich vorausgeschätzt. Die endgültige Laborrechnung kann, je nach Umfang des Arbeitsauftrages sowie zahnmedizinischer oder zahntechnischer Notwendigkeiten, im Verlauf der Behandlung und der zahntechnischen Herstellung von diesem Angebot abweichen. Alle aufgeführten Leistungen und Materialien werden zu der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste abgerechnet.           

Erhöhungen bis 20 % werden vom Auftraggeber ohne vorherige Rückfrage anerkannt. Bei Erhöhungen über 20 % Prozent erfolgt vor Beginn der Arbeit eine Abstimmung mit dem Auftraggeber oder dessen authorisierte Mitarbeiter. Änderungen der Preise für gesondert zu berechnende Materialien (z. B. Zähne, Edelmetall u. a.) verändern den Kostenvorschlag in jedem Fall.

3) Lieferzeit
Lieferfristen werden nach bestem Vermögen angegeben und sind freibleibend, es sei denn sie werden von der Winsener Dental-Labor GmbH ausdrücklich als verbindlich bestätigt. Bei Überschreitung der Lieferfrist kann der Auftraggeber nur im Falle des Leistungsverzuges der Winsener Dental-Labor GmbH , also bei Verletzung einer verbindlichen Frist oder nach Nachfristsetzung, oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit vom Vertrage zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
Höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung, unvorhergesehene Rohstoffverknappung, Ausbleiben von Lieferungen auswärtiger Dienstleister und unverschuldete Betriebsstörungen, z.B. infolge eines Pandemiegeschehens, verlängern die vereinbarte Lieferfrist um die entsprechende Dauer.

4) Versand
Der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

5) Gewährleistung und Haftung
Der Auftraggeber hat die Arbeiten sofort nach Empfang auf die Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind vom Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Auftraggeber hat die für eine Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung erforderlichen Arbeitsmodelle zur Verfügung zu stellen. 
Bei Passungenauigkeiten muss die Mängelrüge innerhalb von 10 Werktagen seit Empfang der Arbeit unter Vorlage der Erstmodelle erfolgen. Neue Modelle bzw. Abformungen sind beizufügen bzw. unverzüglich nachzureichen. Diese Regelungen finden nur auf offene Mängel Anwendung.
Bei Fehlpassungen verursacht durch Abformungsungenauigkeiten sind Ansprüche gegenüber dem Dentallabor ausgeschlossen. Dasselbe gilt für Wiederholungsarbeiten, welche durch Fehlbisse und falsche Farbangaben erforderlich werden.
Die Winsener Dental-Labor GmbH gewährleistet die Verwendung CE-zertifizierter Materialien und die einwandfreie, fachgerechte handwerkliche Verarbeitung. Mängelansprüche sind auf das Recht der Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache beschränkt. Die Entscheidung hierüber bleibt der Winsener Dental-Labor GmbH vorbehalten. Bei Fehlschlagen der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung einer mangelfreien Sache hat der Auftraggeber das Recht, die Vergütung herabzusetzen oder vom Vertrage zurückzutreten.
Für Zahnersatz, der in der Winsener Dental-Labor GmbH angefertigt wird, gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Ausgenommen davon sind Reparaturen an bereits getragenem Zahnersatz und Korrekturen bedingt durch Atrophie des Prothesenlagers. Ausgenommen sind ebenso Beschädigungen am angefertigten Zahnersatz durch Fremdeinwirkung oder Zerstörung. 

Weitere Ansprüche des Auftraggebers gegen der Winsener Dental-Labor GmbH, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der Leistung selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Ausgenommen davon sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Dentallabors oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Winsener Dental-Labor GmbH beruhen. Der Ausschluss gilt ebenfalls nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Nichterfüllung wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder für sonstige Ansprüche, bzgl. derer von Gesetzes wegen ein Haftungsausschluss nicht vereinbart werden kann (z.B. Produkthaftungsgesetz).

6) Arbeitsunterlagen
Alle Arbeiten werden mit großer Sorgfalt angefertigt. Die Winsener Dental-Labor GmbH hat jedoch keinen Einfluss auf die Qualität der eingesandten Modelle und Abformungen. Diese Unterlagen sind für den Sitz im Munde von entscheidender Bedeutung. Arbeitsunterlagen, die mangelhaft erscheinen, können daher unter Rücksprache und Abstimmung mit dem Auftraggeber zurückgesandt werden. Für die Folgen fehlerhafter Modelle und Abformungen muss in jedem Falle der Auftraggeber einstehen.

7) Material- und Zubehörteilstellung
Vom Auftraggeber angelieferte Materialien (Edelmetall, Zähne etc.) oder Zubehörteile (Fertigteile, z. B. Geschiebe, Gelenke etc.) müssen CE-zertifiziert sein und können mit einem handelsüblichen Bearbeitungszuschlag belegt werden. Misserfolge auf Grund fehlerhafter vom Auftraggeber angelieferter Materialien und Zubehörteile gehen nicht zu Lasten der Winsener Dental-Labor GmbH. Für die Aufbewahrung der vom Auftraggeber angelieferten Materialien oder Zubehörteile haftet die Winsener Dental-Labor GmbH mit der Sorgfalt, die es in eigenen Angelegenheiten aufwendet. Arbeitsmodelle und weitere Arbeitsunterlagen von bereits fertiggestellten und beim Patienten definitiv eingesetzten zahntechnischen Arbeiten werden von der Winsener Dental-Labor GmbH an den Auftraggeber zurückgesandt. Eine Aufbewahrung in den Betriebsräumen der Winsener Dental-Labor GmbH ist nicht vorgesehen. 

8) Zahlung
Die Rechnungen sind zahlbar innerhalb der mit dem Auftraggeber vereinbarten Zahlungsfrist nach Rechnungseingang. Schecks und/oder Wechsel werden von der Winsener Dental-Labor GmbH nicht akzeptiert. Diskontspesen werden vom Tage der Fälligkeit des Rechnungsbetrages an berechnet. Bei Zahlungsverzug können die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet werden. Der Winsener Dental-Labor GmbH bleibt unbenommen, weitere Verzugsschäden, z.B. Mahngebühren und höhere Zinsen, geltend zu machen.
Im Fall des Verzuges ist die Winsener Dental-Labor GmbH berechtigt, vereinbarte Lieferungen und Leistungen nicht auszuführen, und zwar solange, bis entweder der Verzug beseitigt oder aber eine entsprechende Sicherheit seitens des Auftraggebers oder eines Dritten zugunsten der Winsener Dental-Labor GmbH erbracht worden ist.
Der Abzug einer Vorfinanzierungsentschädigung (Skonto) ist in der mit dem Auftraggeber vereinbarten Konditionenvereinbarung gemäß der aktuellen Rechtslage vereinbart. Der Abzug einer Vorfinanzierungsentschädigung ist auf der Sammelaufstellung der Winsener Dental-Labor GmbH ausgewiesen. Gegen Zahlungsansprüche der Winsener Dental-Labor GmbH kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

9) Vereinbarung zur Umsatzsteuer
Nach § 14 Abs. 4 Nr. 7 UstG sind zulässige Entgeltminderungen in der Einzelrechnung benannt. In Verbindung mit der Zulässigkeit durch § 31 Abs. 1 UstDV wird durch diese Vereinbarung bestimmt, dass durch die errechnete Vorfinanzierungsentschädigung sich das Entgelt aus der betreffenden Rechnung um diesen Betrag vermindert. Das hat zur Folge, dass die abgeführte Umsatzsteuer aus der betreffenden Rechnung sich ebenfalls verringert und deshalb zu berichtigen ist.

10) Eigentumsvorbehalt
An sämtlichen gelieferten Arbeiten wird das Eigentum vorbehalten bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen, auch der Nebenforderungen, aus der Geschäftsverbindung.
Etwaige Kosten, die der Winsener Dental-Labor GmbH durch die Geltendmachung und Durchsetzung seiner Rechte entstehen, trägt der Auftraggeber. Beim Ausbleiben der vereinbarten Zahlungen ist die Winsener Dental-Labor GmbH  berechtigt, ohne vorherige Fristsetzung die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Mit der Auftragserteilung tritt der Auftraggeber Forderungen, die er in Ausübung seiner Berufs- oder Erwerbstätigkeit erworben hat, in Höhe des gesamten Laborauftrages an die Winsener Dental-Labor GmbH ab. Die Winsener Dental-Labor GmbH nimmt die Abtretung mit der Zustimmung zu dieser Vereinbarung an.

11) Erfüllungsort und Gerichtsstand, Recht
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Winsener Dental-Labor GmbH.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

12) Datenschutz
Die Sicherheit und der Schutz von personenbezogenen Daten ist der Winsener Dental-Labor GmbH besonders wichtig. Über den Umgang mit diesen Daten informiert die Winsener Dental-Labor GmbH ausführlich in seiner Datenschutzerklärung, die bei der Winsener Dental-Labor GmbH angefordert oder auf der Homepage abgerufen werden kann.
Stand 13.07.2021 – 21423 Winsen (Luhe)WINSENER DENTAL-LABOR GmbH